Längst haben Waschstraße und Selbstwaschanlage die Autowäsche im eigenen Garten abgelöst. Liegt das nur am Geschäftssinn der Betreiber? Wo ist das Waschen mit Eimer und Schwamm eigentlich noch erlaubt? Hier erfahren Sie es.
Früher gehörte die Autowäsche im eigenen Garten zum Wochenende wie die Sportschau und das Schaumbad. Aber die Zeiten sind vorbei. Zum einen ist es bequemer, schnell mal durch die Waschstraße zu fahren. Und zum anderen sind die Gesetze heute strenger als früher.
Ganz eindeutig sind sie allerdings immer noch nicht. Eine grobe Richtlinie gibt das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vor. Demnach dürfen nur Dinge ins Grundwasser sickern, unter denen die Wasserqualität nicht leidet.
Weiter heißt es dort allerdings: Wann diese Bedingung erfüllt ist, kann festgelegt werden. Die Bestimmungen sind also nicht im ganzen Land einheitlich.
Regelungen sind nicht einheitlich
Deshalb ist in mancher Gemeinde verboten, was in anderen erlaubt ist. Das zeigen zwei Beispiele:
- Manche Gemeinden erlauben das Waschen des Autos mit klarem Wasser, so lange der Untergrund befestigt ist – also beispielsweise auf der Straße vor dem Haus (Bedingung: Das Abwasser fließt in die örtliche Kanalisation ab). Andere Gemeinden befürchten, dass dadurch Ölrückstände ins Grundwasser geraten können.
- In einigen Gemeinden darf das Abwasser in die selben Kanäle fließen wie das Regenwasser. In anderen ist das verboten – und somit die eigene Wäsche im Grunde unmöglich.
Eindeutig ist nur eines: Auf unbefestigtem Boden – also etwa auf dem Rasen im Vorgarten – ist es generell verboten, das Auto zu waschen. Denn dort lässt es sich nicht verhindern, dass das dreckige Wasser mitsamt der Zusätze ins Grundwasser sickert.
Dieses Verbot gilt natürlich nicht nur für den eigenen Garten, sondern auch für jede andere Wiese, für Wälder und generell für jeden nicht befestigten Boden.
Fazit: Das Auto selbst zu waschen – unterm Strich ist es häufiger verboten als erlaubt.
Verstöße können sehr teuer werden
Über die einzelnen Bestimmungen können Sie sich beim zuständigen Ordnungsamt informieren. Und das sollten Sie unbedingt tun. Denn ein Verstoß kann Sie zwar im günstigsten Fall nur 25 Euro kosten – es können aber je nach Bundesland auch bis zu 100.000 Euro werden.
Quelle: t-online