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Startseite Politik

Mobilfunknetz: Funklöcher sollen für Mobilfunkbetreiber Konsequenzen haben

von Online-Redaktion
Januar 25, 2023
in Politik
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Der der Beiratsvorsitzende Olaf Lies (SPD) erklärte: „Eine verlässliche, flächendeckende Mobilfunkversorgung ist sowohl für die Wirtschaft als auch für gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland von grundlegender Bedeutung.“ Der niedersächsische Wirtschaftsminister forderte die Bundesnetzagentur auf, „spürbare Konsequenzen für die betreffenden Mobilfunknetzbetreiber zu prüfen“. Er schloss nicht aus, dass „die Ausgestaltung zukünftiger Frequenzvergaben“ verschärft werden könnte.

Die Bundesnetzagentur will ergründen, warum Telekom, Vodafone und Telefónica nicht so viele Masten aufgestellt haben, wie ihnen vorgegeben worden war. Auch den Umstand, dass der Neueinsteiger 1&1 nicht wie vorgegeben die ersten 1000 Masten seines neuen 5G-Netzes aufgestellt hat, will die Behörde nicht einfach so durchwinken.

Bei eigenem Verschulden drohen den Anbietern pro Mast Bußgelder in Höhe von 50.000 Euro. „Irgendwann ist auch mal Schluss mit lustig“, sagte das Beiratsmitglied Reinhard Houben (FDP) dem Handelsblatt. Wie es hieß, sollen einige Beiräte noch weit höhere Strafen verlangt haben. Doch dürften diese nicht das größte Problem sein.

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Im Blick steht längst die nächste Frequenzvergabe. So will die Bundesnetzagentur in diesem Jahr sogenannte Flächenfrequenzen mit hoher Reichweite im Rahmen einer Auktion vergeben, mit denen die Unternehmen ab 2025 ihre Netze weiter ausbauen können. Bisher war geplant, die Frequenzen einfach zu versteigern und mit Auflagen zu versehen. Doch dies könnte sich dieses Mal ändern.

Der Digitalpolitiker der FDP, Beiratsmitglied Maximilian Funke-Kaiser, brachte ein kombiniertes Auktionsverfahren ins Spiel. „Wir brauchen die Frequenzversteigerung für privatwirtschaftlich erschließbare Gebiete und eine Negativauktion, um die Lücken in nicht oder unterversorgten Gebieten zu schließen“, sagte er. Beides zusammen ermögliche eine flächendeckende Netzabdeckung. „Gleichzeitig brauchen wir einen fairen Wettbewerb zwischen den Marktteilnehmern. Dafür sorgt eine Diensteanbieterverpflichtung.“

Eine solche Regelung würde die Netzbetreiber zwingen, auch ihre 5G-Netze zu wettbewerbsfähigen Preisen für Drittanbieter wie Freenet zu öffnen. Bislang sind sie nur verpflichtet, mit Interessenten zu verhandeln. Bei 3G oder 5G war das noch anders. Hoffnung liegt vor allem auf der Negativauktion. Derzeit versucht der Bund, die sogenannten „weißen Flecken“ auf der Mobilfunklandkarte mit Auflagen bei den Frequenzlizenzen und mit einem Förderprogramm zu beseitigen. Doch das Fördergeld wird kaum abgerufen.

Als möglicher Ausweg sollen „negative Auktionen“ zum Einsatz kommen, wie es auch im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP heißt. Dabei muss jeder Netzbetreiber auf Frequenzen bieten – und auf den Ausbau in unwirtschaftlichen Gebieten. Wer den ge‧ringsten Subventionsbedarf hat, erhält den Zuschlag. Diensteanbieterverpflichtung wie Negativauktion würden die großen, etablierten Anbieter weitaus härter treffen als einmalige Bußgelder. Allein schon deshalb, weil sie eine Präzedenz für künftige Frequenzvergaben setzen würden.

Die Angst vor der Rückkehr zum Oligopol

Sorgen bereitet vor allem der Neueinsteiger 1&1. Um den Wettbewerb zu fördern, hatte die Agentur bereits bei der anstehenden Versteigerung auslaufender Lizenzen für die 800 Megahertz-Flächenfrequenzen vorgeschlagen, stattdessen die eigentlich noch bis 2033 laufenden 900 Megahertz-Frequenzen zu vergeben. Sie bieten genug Kapazität für vier Anbieter. So droht bei einer Auktion kein potenziell ruinöser Bieterstreit, bei dem ein Anbieter ausscheiden könnte. Die derzeitige Nutzung der 900 Megahertz-Frequenzen für so genannte GSM-Dienste ist heute zudem nicht mehr im selben Maße wie früher nötig.

Der Tausch ergibt indes nur Sinn, wenn es einen leistungsstarken vierten Anbieter gibt. 1&1 aber hatte bislang Probleme, sein Funknetz aufzubauen. So sollte das Unternehmen laut Auflagen 1.000 Mobilfunkmasten in Betrieb nehmen; bislang stehen erst fünf.

>>Lesen Sie auch: 5G-Netz erstmal nur für zu Hause – 1&1 meldet nur drei aktive Standorte

Die Vorsitzende des Digitalausschusses, Tabea Rößner (Grüne), droht deshalb gar mit dem Worst-Case-Szenario der Branche angesichts der klar verfehlten Auflagen. „Eine Konsequenz könnte sein, dass es angesichts der Probleme von 1&1 keinen Frequenztausch gibt.“ Paradoxerweise würde 1&1 das nutzen, denn dem Newcomer wäre eine Auktion ohnehin lieber. „1&1 begrüßt die Beibehaltung des seit vielen Jahren in Deutschland üblichen Auktionsverfahrens“, heißt es dort auf Anfrage.

Beim Konkurrenten Telefónica warnt man indes, dass eine Versteigerung „die Gigabitstrategie der Bundesregierung mit ihren ambitionierten Ausbauzielen“ gefährden würde. Doch soweit ist es noch nicht. Wie es hieß, war davon in der Beiratssitzung noch nicht die Rede. Allerdings sei der Frust bei den Politikern groß, dass die Unternehmen die Auflagen nicht erfüllten und vor allem 1&1 bislang noch nicht den Wettbewerb so beleben konnte wie erhofft.

Würden die Frequenzen nicht wie von der Netzagentur vorgeschlagen getauscht, dann droht die Rückkehr zum Oligopol. Die Agentur verfolgt zwei Ziele: Zum einen sollen die Verbraucher ein gutes Mobilfunknetz nutzen können. Dies erfordert, dass die Unternehmen ausreichend Geld haben, um ihre Netze auszubauen. Zum anderen will sie mit Wettbewerb für günstige Mobilfunktarife sorgen.

Mehr: Glasfaserausbau: Bayern kassiert am meisten Fördergeld vom Bund

Quelle: Handelsblatt

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