Wer Karten für ein Konzert wegen pandemiebedingten Problemen an Eventim zurückgeben wollte, musste mit Abzügen vom ursprünglich bezahlten Betrag rechnen. Verbraucherschützer halten das für unrechtmäßig – und bereiten eine Klage vor.
“Abzocke”, “Betrug”, “Nie wieder”: Bei dem Online-Bewertungsportal “Trustpilot” laufen seit Beginn der Corona-Pandemie beinahe täglich negative Erfahrungsberichte über Eventim ein, die im Zusammenhang mit der Erstattung von Konzertkarten stehen. Der Grund: Der Ticket-Verkäufer erlaubt zwar die Rückgabe von Karten, behält aber einen Teil der ursprünglichen Kosten ein, ohne dafür eine schlüssige Erklärung zu liefern.
Grundlos über 17 Prozent einbehalten
So auch in einem Fall, der im Postfach des Autors schlummert: Von ursprünglich 79,40 Euro für zwei Tickets überwies der Ticket-Shop nach mehrfacher Verschiebung der Veranstaltung und einer damit einhergegangenen Rückgabe lediglich 65,50 Euro. Die Differenz in Höhe von 13,90 Euro behielt Eventim ein, eine Erklärung, wie die entstandenen Kosten zu erklären sind, erfolgte nicht.
Offiziell heißt es nur, es handele sich dabei um Gelder für Leistungen, die Eventim bereits erbracht habe und daher nicht mehr erstatten müsse.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält das im Falle abgesagter Veranstaltungen für unzulässig und sucht Betroffene, um dagegen zu klagen. Auf einer Sonderseite (klicken Sie hier) ist es ab sofort möglich, entsprechende Dokumente einzureichen und dem vzbv bei den Vorbereitungen auf die Klage zu helfen. Erst, wenn genügend Fälle zusammenkommen, können die Verbraucherschützer aktiv werden.
“Unzählige Veranstaltungen wurden in den vergangenen Jahren abgesagt. Selbst wenn die vereinnahmten Gebühren im Einzelfall nur wenige Euro betragen, dürfte damit eine enorme Gesamtsumme zusammenkommen, die Eventim einbehält”, erklärt Patrick Langer, Rechtsreferent beim vzbv. “Wir wollen erreichen, dass das Unternehmen den Verbraucherinnen und Verbrauchern diese Beträge erstattet”, so Langer.
Zwei Jahre taube Ohren
Mitte 2020 griff die Verbraucherzentrale Niedersachsen das Problem bereits auf, als sich die Absagen für Veranstaltungen allmählich häuften. Bereits vor knapp zwei Jahren bemängelte man die fehlende Kommunikation seitens Eventim und mahnte, der Ticketverkäufer müsse die einbehaltenen Gebühren exakt begründen. Bis heute kam Eventim dieser Aufforderung nicht nach.

Auch Gutscheine sind von den intransparenten Abzügen betroffen, obwohl das entsprechende Gesetz vorsieht, dass der Wert eines Gutscheins den gesamten Eintrittspreis oder das gesamte sonstige Entgelt einschließlich etwaiger Vorverkaufsgebühren umfassen muss.
Seit dem 1. Januar 2022 ist es möglich, Gutscheine bei Eventim und Ticketmaster wieder zu Geld zu machen. Wie das geht, erfahren Sie in diesem Artikel.
Quelle: Stern